- Geltendmachung und Durchsetzung von Berufs- und Erwerbsminderungsrenten
- Durchsetzung von Pflegestufen (I – III)
- Anerkennung eines GdB
- Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz
- Durchsetzung von Hilfsmittelkosten, wie die Übernahme von Kosten für orthopädische Schuhe oder von speziell angefertigten Rollstühlen etc.