Schadensersatzrecht

Im Gesetz ist unter anderem geregelt, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, verpflichtet ist, den durch die Verletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.

Schadensersatz ist dabei der Ausgleich eines materiellen oder immateriellen Schadens, der einer Person durch einen Schädiger oder einen zum Ausgleich Verpflichteten entstanden ist. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. 

 

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